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Urteil Zuständigkeit des WEG-Berufungsgerichts für Streitwertbeschwerden
Schlagworte
Zuständigkeit des WEG-Berufungsgerichts für Streitwertbeschwerden
Leitsatz
Eine Zuständigkeit des WEG-Konzentrationsberufungsgerichts (§ 72 Abs. 2 GVG) besteht auch für Streitwertbeschwerden.
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