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Urteil Zuständigkeit im Mietprozess bei Auslandsbezug
Schlagworte
Zuständigkeit im Mietprozess bei Auslandsbezug
Leitsatz
Der Rechtsanwalt hat in einem Wohnraum-Mietprozess mit Auslandsberührung einer Partei die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen zu kennen und darf nicht darauf vertrauen, dass ihn das Landgericht sofort nach Eingang der Rechtsmittelschrift auf seine fehlende Zuständigkeit hinweist.
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