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Urteil Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufung gegen Amtsgerichtsurteile mit Auslandsbezug
Schlagworte
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufung gegen Amtsgerichtsurteile mit Auslandsbezug
Leitsatz
Wohnt der Kl. im Ausland, ist auch in Mietsachen gegen ein Urteil des Amtsgerichts die Berufung beim Kammergericht einzulegen; die beim Landgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen. (Leitsatz der Redaktion)
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