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Urteil Zusammenstellung einzelner Posten für Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Zusammenstellung einzelner Posten für Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Bei einer Betriebskostenabrechnung ist lediglich die Zusammenstellung der Gesamtkosten erforderlich, nicht jedoch die Darlegung der Zusammensetzung der einzelnen Positionen.
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