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Urteil Zurückbehaltungsrecht bei Mietmängeln
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht bei Mietmängeln
Leitsatz
Ein Mieter kann wegen Mängeln in seiner Wohnung die Mietzinszahlung in Höhe des Drei- bis Fünffachen der wegen dieser Mängel angemessenen Mietminderung bis zur Beseitigung des Mangels monatlich zurückhalten. Dieses Recht wegen des Anspruchs auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes entfällt auch dann nicht, wenn das Recht auf Mietminderung verwirkt sein sollte. Geht ein Gericht bei Annahme einer verwirkten Mietminderung auf das Zurückbehaltungsrecht nicht ein, verletzt es das Recht auf rechtliches Gehör. (Leitsatz der Redaktion)
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