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Urteil Zuordnungssperre
Schlagworte
Zuordnungssperre; Erwerberschutz; öffentliches Finanzvermögen
Leitsatz
Für den Beginn der Zuordnungssperre ist bei der Veräußerung der Eingang des Eintragungsantrages beim Grundbuchamt maßgebend.
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