« zurück zur Suche
Urteil Zuordnung von Verbindlichkeiten bei Unternehmenstrümmerrestitution
Schlagworte
Zuordnung von Verbindlichkeiten bei Unternehmenstrümmerrestitution; Verjährung; Verwirkung
Leitsätze
1. Zum zuordnungsfähigen Vermögen gehören auch Verbindlichkeiten sowie Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, soweit sie Gegenstand der Zuteilung sind.
2. Diese Haftung gilt auch für die Unternehmenstrümmerrestitution.
3. Eine gesonderte Bescheidung der zuzuordnenden Verbindlichkeiten ist zulässig, für sie gilt allenfalls die dreißigjährige Verjährungsfrist.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat