Urteil Zumutbarkeit eines Ersatzmieters
Schlagworte
Zumutbarkeit eines Ersatzmieters; Mietverhältnis auf Zeit; Vorzeitige Beendigung; Ersatzmieter; Zumutbarkeit; Unverheiratetes Paar; Ablehnungsgründe
Rechtsentscheid
Benennt der Mieter, der aus persönlichen Gründen vorzeitig aus einem Wohnungsmietvertrag entlassen werden möchte, ein nicht verheiratetes Paar verschiedenen Geschlechts als Ersatzmieter, so ist es dem Vermieter, auch wenn er nicht in demselben Haus und nicht einmal in demselben Ort wohnt, nicht von vornherein verwehrt, nur aus Gründen seiner religiösen Überzeugung dieses Paar zum Nachteil des Mieters als Ersatzmieter abzulehnen. Die genannten - und etwaige sonstige Ablehnungsgründe des Vermieters sind vielmehr gegen die Belange des Mieters nach den Gesichtspunkten von Treu und Glauben abzuwägen. Eine derartige Abwägung ist jeweils Sache des Einzelfalls und insoweit einer näheren Regelung durch Rechtsentscheid nicht zugänglich.
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