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Urteil Zulässige Richterablehnung eines Kollegialgerichts


Schlagworte

Zulässige Richterablehnung eines Kollegialgerichts

Leitsatz

Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Richterablehnung, die sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist, gilt dann, wenn die Ablehnung namentlich nicht genannter, gleichwohl aber ohne Weiteres bestimmbarer Richter eines gesamten Gerichts nicht allein mit deren Zugehörigkeit zu diesem Gericht als solchem begründet, sondern in Bezug auf alle abgelehnten Richter ein darüber hinausgehender Umstand geltend gemacht wird, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll und die abgelehnten Richter durch diesen identischen Ablehnungsgrund zweifelsfrei bestimmbar sind.

(Leitsatz der Redaktion)

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