Urteil Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Zuschlagsbeschwerdeverfahren
Schlagworte
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Zuschlagsbeschwerdeverfahren; Einstellung wegen Suizidgefahr; Zwangsversteigerung; Selbstmordgefahr; Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses; endgültiger Eigentumsverlust
Leitsätze
1. Die Rechtsbeschwerde ist nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder ihre Zulassung zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist; allein der Umstand, dass ein Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren geltend macht, sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit werde verletzt, reicht für die Zulassung nicht aus.
2. Nach Erteilung des Zuschlags kommt es für die Aufhebung oder Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens darauf an, ob eine Suizidgefahr für den Fall des endgültigen Eigentumsverlust zu bejahen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?