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Urteil Zulässige Revision gegen zweites Versäumnisurteil
Schlagworte
Zulässige Revision gegen zweites Versäumnisurteil; Terminsverlegung wegen Anwaltswechsels
Leitsätze
1. Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung statt.
2. Ein Anwaltswechsel nach einer Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ist nur dann ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, wenn die Partei darlegt, dass der Anwalt den Vertrauensverlust verschuldet hat.
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