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Urteil Zivilrechtsweg für Grundstückskaufvertrag zwischen Trägern der öffentlichen Verwaltung
Schlagworte
Zivilrechtsweg für Grundstückskaufvertrag zwischen Trägern der öffentlichen Verwaltung; Geschäfte der öffentlichen Hand
Leitsätze
1. An der privatrechtlichen Natur eines Grundstückskaufvertrags ändert sich nicht dadurch etwas, dass auf beiden Seiten Träger öffentlicher Verwaltung beteiligt sind und der Verkäufer mit der Gewährung eines Preisnachlasses einen öffentlichen Zweck verfolgt.
2. Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
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