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Urteil Zeugenvernehmung bei mündlich vereinbarter Mietreduzierung
Schlagworte
Zeugenvernehmung bei mündlich vereinbarter Mietreduzierung
Leitsatz
Wird bei einer Mietzahlungsklage vorgetragen, es sei mündlich eine Mietreduzierung vereinbart worden und Zeugenbeweis angeboten, hat das Gericht bei Reiseunfähigkeit des Zeugen das Gericht sämtlich ihm zur Verfügung stehende Möglichkeiten der Zeugenvernehmung auszuschöpfen; dazu kann auch eine Vernehmung durch das Gericht in der Wohnung des Zeugen gehören. (Leitsatz der Redaktion)
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