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Urteil Zentrales Berufungsgericht für Wohnungseigentumssachen


Schlagworte

Zentrales Berufungsgericht für Wohnungseigentumssachen; bei ausgereizter Berufungsfrist kein fristgerechtes Weiterleiten an zuständiges Gericht möglich

Leitsatz

Wiedereinsetzung ist nicht zu gewähren, wenn Berufungsanwälte die Zuständigkeit des zentralen Berufungsgerichts in Wohnungseigentumssachen anhand von Ländervorschriften nicht selbst prüfen, sondern einer Rechtsanwaltsfachangestellten überlassen haben, die nur allgemeine Rechtsanwaltsprogramme durchgeprüft hat.

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