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Urteil Wohnungsveräußerung
Schlagworte
Wohnungsveräußerung; Erwerbereintritt; Ausscheiden des bisherigen Vermieters
Leitsatz
Wird während der Mietzeit Wohnungseigentum begründet und alsdann die Wohnung veräußert, tritt der Erwerber nach § 571 BGB in das Mietverhältnis ein, ohne daß jedoch der bisherige Vermieter ausscheidet.
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