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Urteil Wohnungskündigung
Schlagworte
Wohnungskündigung; gewerbliche Zwischenvermietung nicht immer Zweckentfremdung
Leitsätze
1. Die Möglichkeit, ein Mietverhältnis durch ordentliche Kündigung beenden zu können, kann für beide Parteien für eine Dauer von bis zu 30 Jahren ausgeschlossen werden.
2. Die Vermietung einer Wohnung an einen gewerblichen Zwischenvermieter, der deren Weitervermietung beabsichtigt, ist nicht notwendig ein Verstoß gegen die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung.
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