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Urteil Wohnungseigentumsverwalter
Schlagworte
Wohnungseigentumsverwalter; Sondervergütung für gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche der Wohnungseigentümer
Leitsatz
Macht der von den Wohnungseigentümern hierzu ermächtigte Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, handelt es sich nicht um eine unerlaubte Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Dem Verwalter kann hierfür von den Wohnungseigentümern eine Sondervergütung bewilligt werden, die er nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abrechnen darf.
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