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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Kostenerstattung; Sanierungsmaßnahme; Heizungssanierung; Gemeinschaftskosten; Wohnungsfolgekosten
Leitsatz
Zu den gemeinschaftlichen Kosten der Heizungssanierung gehören beim Wohnungseigentum im Zweifel auch die Folgekosten innerhalb der Wohnungen unabhängig davon, ob die Installationen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum darstellen.
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