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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftseigentumsreparatur; Instandsetzung
Leitsatz
Auch eine zwar aufwendigere, aber wirtschaftlich vernünftige, technisch modernere Reparatur kann eine ordnungsmäßige Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums sein und damit von den Wohnungseigentümern mit bloßer Mehrheit beschlossen werden.
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