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Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Parabolantenne des eingebürgerten Türken

Leitsatz

Das Interesse eines im Ausland (hier Türkei) geborenen, in Deutschland lebenden Wohnungseigentümers, der die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, eine Parabolantenne anzubringen, um die Hörfunk- und Fernsehprogramme seines früheren Heimatlandes empfangen und sich über das dortige Geschehen unterrichten sowie die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechterhalten zu können, ist bei der Abwägung mit den Interessen der übrigen Wohnungseigentümer geringer zu gewichten als das eines auf Dauer in Deutschland lebenden ausländischen Wohnungseigentümers, der seine ausländische Staatsangehörigkeit beibehält.

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