Urteil Wohnungseigentümer
Schlagworte
Wohnungseigentümer; Jahresabrechnung; Eigentümerversammlung
Leitsätze
1. Der Antrag eines Wohnungseigentümers, einen anderen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zu einer auf einer Eigentümerversammlung abgelehnten Jahresabrechnung zu verpflichten, ist als Antrag auf gerichtliche Festlegung der Jahresabrechnung aufzufassen.
2. Der Antrag auf Festlegung einer Jahresabrechnung durch gerichtliche Gestaltung kann von jedem einzelnen Wohnungseigentümer gestellt werden, ist aber nur zulässig, wenn der Antragsteller zuvor im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren versucht hat, eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft zu erreichen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?