Urteil Wohnungseigentümer
Schlagworte
Wohnungseigentümer; Jahresabrechnung; Bilanzierungsprinzip
Leitsätze
1. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird als einfache und verständliche Form der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft angesehen; sie entspricht den Mindestanforderungen an eine Abrechnung.
2. Ein Zwang zur Anwendung lediglich des Mindeststandards kann nicht anerkannt werden.
3. Die Aufnahme der zum Zeitpunkt der Abrechnung offenen Verbindlichkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft in die Jahresabrechnung ist nicht zu beanstanden.
4. Die am Prinzip der Bilanzierung ausgerichtete Abrechnung ist gerechter und sicherer als die nur am Zeitpunkt tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben orientierte Abrechnung.
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