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Urteil Wohnungsbindungsänderungsgesetz
Schlagworte
Wohnungsbindungsänderungsgesetz; Nachwirkungsfrist; Verlängerung nicht verfassungswidrig
Leitsatz
Die in Art. 4 Abs. 2 des Wohnungsbindungsänderungsgesetzes (BGBl 1990 I S. 934) angeordnete Rückwirkung verstößt bei verfassungskonformer Auslegung nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG.
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