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Urteil Wirtschaftlichkeitsberechnung
Schlagworte
Wirtschaftlichkeitsberechnung; Mieterhöhung; Saunagebühren; Waschküchengebühr
Leitsätze
1. Zu den in die Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzunehmenden Erträgen gehören nicht die Einnahmen aus der Waschküchenbenutzung, wohl aber die Saunagebühren.
2. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nicht allein deswegen unwirksam, weil die Saunagebühren nicht als Erträge aufgenommen worden sind.
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