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Urteil wirksame Vorauszahlungsklausel
Schlagworte
wirksame Vorauszahlungsklausel; Aufrechnung gegen eine Mietforderung
Leitsatz
Die wohnungsmietvertragliche Formularklausel, daß der Mieter die Miete monatlich im voraus zu zahlen hat, wird nicht dadurch unwirksam im Sinne der §§ 9 ff. AGB-Gesetz, daß eine weitere Formularklausel die Aufrechnung gegen eine Mietforderung nur bei schriftlicher Anzeige der Aufrechnungsabsicht mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung zuläßt.
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