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Urteil Wirksame Mietübernahmeerklärung durch Sozialamt mit Telefax
Schlagworte
Wirksame Mietübernahmeerklärung durch Sozialamt mit Telefax; Duldungsvollmacht für Sozialamtsmitarbeiter; ziviler Rechtsweg
Leitsätze
1. Hat das Sozialamt zur Abwendung einer Wohnungsräumung die Mietschulden übernommen, ist für eine Klage aus diesem Schuldbeitritt der Zivilrechtsweg gegeben.
2. Die Übernahmeerklärung bedarf keiner besonderen Form.
3. Die Behörde kann sich nicht auf angeblich fehlende Vollmacht des Beamten zur Mietübernahme berufen, wenn eine entsprechende Tätigkeit in der Vergangenheit ständig geduldet wurde.
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