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Urteil Wirksame Abwälzung aller denkbaren Sicherheitsvorschriften auf den Versicherungsnehmer bei der Wohngebäudeversicherung
Schlagworte
Wirksame Abwälzung aller denkbaren Sicherheitsvorschriften auf den Versicherungsnehmer bei der Wohngebäudeversicherung
Leitsatz
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgibt, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
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