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Urteil Windenergieanlagen, Flächennutzungsplan, raumordnerische Steuerung, Gesamtkonzept, Tabuzonen
Schlagworte
Windenergieanlagen, Flächennutzungsplan, raumordnerische Steuerung, Gesamtkonzept, Tabuzonen
Leitsatz
Für einen Flächennutzungsplan, der bestimmte Gebiete für Windenergieanlagen ausweist und damit andere ausschließt, muss ein Gesamtkonzept für den ganzen Planungsraum zur Windkraftnutzung entwickelt werden, das konkrete Kriterien enthält für die Freihaltung bestimmter Gebiete und zwischen harten und weichen Tabuzonen differenziert.
(Leitsatz der Redaktion)
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