Urteil Wildschweine als Mietmangel, Mietminderung, Gebrauchsgewährungspflicht, Aussperren von Wildschweinen als Vermieterpflicht, durch Mieter errichteter Elektrozaun unzulässig
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Wildschweine als Mietmangel, Mietminderung, Gebrauchsgewährungspflicht, Aussperren von Wildschweinen als Vermieterpflicht, durch Mieter errichteter Elektrozaun unzulässig
Leitsätze
1. Der Vermieter ist gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, die Mietsache und den Mieter durch geeignete Maßnahmen vor dem Eindringen von Wildschweinen auf dem Grundstück zu schützen.
2. Die Lage der Mietsache in der Nähe eines Waldgebietes allein begründet keine Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Mieters i.S.d. § 536 b BGB von bestehendem oder drohendem Wildschweinbefall.
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