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Urteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Schlagworte
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Störung des gerichtlichen Empfangsgerätes; Versäumung der Berufungsfrist; Verschulden
Leitsatz
Störungen des gerichtlichen Empfangsgeräts können zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand berechtigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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