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Urteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Schlagworte
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anspruch auf rechtliches Gehör
Leitsatz
Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf das Gericht nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragsstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen.
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