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Urteil Wiedereinräumung des Besitzes nach einvernehmlicher temporärer Räumung zur Sanierung eines Wasserschadens
Schlagworte
Wiedereinräumung des Besitzes nach einvernehmlicher temporärer Räumung zur Sanierung eines Wasserschadens
Leitsatz
Hat der Mieter wegen eines - von ihm nicht verursachten - Wasserschadens die Wohnung einvernehmlich und nach Zurverfügungstellung einer Ersatzwohnung temporär geräumt, um die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen, hat er erst nach den in den wesentlichen Punkten fertiggestellten Sanierungsarbeiten Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes. (Leitsatz der Redaktion)
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