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Urteil Widerspruchsklage bei Nichterscheinen im Verteilungstermin
Schlagworte
Widerspruchsklage bei Nichterscheinen im Verteilungstermin
Leitsatz
Ein Beklagter gibt regelmäßig nicht schon dann Veranlassung zur Erhebung einer Widerspruchsklage, wenn er als Gläubiger im Verteilungstermin nicht erscheint und deshalb kraft Gesetzes vermutet wird, dass er einen seine in den Teilungsplan aufgenommenen Ansprüche betreffenden Widerspruch eines anderen Gläubigers nicht anerkennt.
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