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Urteil Widerruf der Genehmigung zur Hundehaltung, Haltung eines Kampfhundes


Schlagworte

Widerruf der Genehmigung zur Hundehaltung, Haltung eines Kampfhundes

Leitsatz

Eine mit Zustimmung des früheren Vermieters erlaubte Hundehaltung kann von dem in das Mietverhältnis eingetretenen Vermieter nur aus wichtigem Grund widerrufen werden, auch wenn es sich um einen gefährlichen Hund („Kampfhund“) i.S.d. Berliner Hundegesetzes handeln sollte; dass sich Mitmieter aufgrund der Größe und Kraft eines solchen Hundes subjektiv bedroht fühlen, reicht für einen Widerruf nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)

 

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