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Urteil Wertberechnung bei Streit über bestehendes Mietverhältnis
Schlagworte
Wertberechnung bei Streit über bestehendes Mietverhältnis; dinglicher Herausgabeanspruch
Leitsatz
Ist das Bestehen eines Mietverhältnisses streitig, richtet sich der Wert der Beschwer nach § 8 ZPO; das gilt auch dann, wenn eine Partei sich gegenüber einem dinglichen Herausgabeanspruch mit der Berufung auf ein angebliches Mietverhältnis verteidigt.
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