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Urteil Wertausgleich
Schlagworte
Wertausgleich; Mitarbeit des Verfügungsberechtigten; Untätigkeitsklage
Leitsätze
1. Zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines zureichenden Grundes für die behördliche Untätigkeit; hier verneint.
2. Zu den Voraussetzungen der Mitarbeit des Verfügungsberechtigten bei der Berechnung des Wertausgleichs nach § 7 Abs. 1 VermG.
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