« zurück zur Suche
Urteil Werkvertrag und Werkerfolg, Abnahmezeitpunkt maßgeblich für Mangeleinstufung, verletzte Hinweis- und Prüfpflicht begründet keine Mangelhaftung
Schlagworte
Werkvertrag und Werkerfolg, Abnahmezeitpunkt maßgeblich für Mangeleinstufung, verletzte Hinweis- und Prüfpflicht begründet keine Mangelhaftung
Leitsätze
a) Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme auf den Zustand des Werks zum Zeitpunkt der Abnahme an.
b) Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat