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Urteil Werkvertrag und Werkerfolg, Abnahmezeitpunkt maßgeblich für Mangeleinstufung, verletzte Hinweis- und Prüfpflicht begründet keine Mangelhaftung


Schlagworte

Werkvertrag und Werkerfolg, Abnahmezeitpunkt maßgeblich für Mangeleinstufung, verletzte Hinweis- und Prüfpflicht begründet keine Mangelhaftung

Leitsätze

a) Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme auf den Zustand des Werks zum Zeitpunkt der Abnahme an.

b) Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).

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