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Urteil weggeschwommene Vermögensgegenstände


Schlagworte

weggeschwommene Vermögensgegenstände; Verstaatlichung; Schädigungsmaßnahme; Rittergut; VEB-Mastviehbetrieb; Unternehmen

Leitsatz

War der Vermögensgegenstand schon mit der Verstaatlichung des Unternehmens vollständig entzogen, kommt ein Einsammeln "weggeschwommener Gegenstände" nicht mehr in Betracht. Bezog sich die Verstaatlichung nicht auf die Gesamtheit des Unternehmens, liegt kein "Wegschwimmen" vor, sondern eine auf einzelne Vermögenswerte bezogene Schädigungsmaßnahme.

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