Urteil Waldsiedlung
Schlagworte
Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung „Wald“; Baubestand; Sicherung des Baubestandes; Fremdkörperfestsetzung; Sondergebiet; Umdeutung
Leitsatz
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB können in einem ausgewiesenen Waldgebiet nur Flächen für bauliche Nutzungen festgesetzt werden, die mit den Funktionen des Waldes (Nutz-, Schutz-, Erholungsfunktion) verbunden sind und ihnen dienen. Wohn- und Wochenendhausnutzungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie können auch nicht nach § 1 Abs. 10 BauNVO (direkt oder analog) zugelassen werden.
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