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Urteil Vorwegabzug für Münzwascheinrichtungen
Schlagworte
Vorwegabzug für Münzwascheinrichtungen; Anschluß an die Kanalisation als Modernisierung; Erschließungskosten
Leitsätze
1. Auch die Wasserversorgungs- und Entwässerungskosten, die auf eine Münzwascheinrichtung innerhalb einer preisgebundenen Wohnlage entfallen, sind vorweg zu erfassen.
2. Der Vermieter kann auch die Kosten für den Anschluß an die Kanalisation des vermieteten Grundstücks an die Wohnungsmieter weitergeben, wenn er jeweils den Auftrag dafür den Wasserwerken erteilt.
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