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Urteil Vorfristiger Auszug
Schlagworte
Vorfristiger Auszug; Wohnungsbesichtigung zur Weitervermietung; Schadensersatz wegen Verweigerung der Besichtigung; Verjährung des Anspruchs auf Mietausfall
Leitsätze
1. Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter eine Besichtigung der Wohnung zusammen mit Mietinteressenten nicht ermöglicht.
2. Ein sich daraus ergebender Anspruch auf Mietausfall verjährt in 30 Jahren.
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