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Urteil Vollziehbarkeit rechtswidriger/angefochtener Eigentümerbeschlüsse
Schlagworte
Vollziehbarkeit rechtswidriger/angefochtener Eigentümerbeschlüsse; Baustopp durch einstweilige Verfügung in Wohnungseigentumsanlage
Leitsätze
Im Verfahren der einstweiligen Verfügung ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.
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