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Urteil Verzug bei Irrtum über die Höhe der Mietminderungsquote
Schlagworte
Verzug bei Irrtum über die Höhe der Mietminderungsquote
Leitsatz
Ein zur Kündigung berechtigender Zahlungsverzug des Mieters liegt auch dann vor, wenn er sich bei einer Minderungsquote verschätzt hat; schuldloser Rechtsirrtum liegt nur dann vor, wenn der Mieter sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Fragen bemüht und nicht das Risiko, daß seine eigene Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat.
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