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Urteil Verzinsung des Entschädigungsanspruchs der NS-Verfolgten bei Globalanmeldung der JCC
Schlagworte
Verzinsung des Entschädigungsanspruchs der NS-Verfolgten bei Globalanmeldung der JCC
Leitsatz
§ 1 Abs. 1 a Satz 3 NS‑VEntschG ist in Fällen, in denen eine Präzisierung (Benennung) des Vermögenswertes bereits vor dem 8. September 2005 erfolgt ist, grundsätzlich nicht anwendbar. Vielmehr besteht Anspruch auf Zinsen gem. § 2 Sätze 9 bis 11 ab dem 1. Januar 2004.
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