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Urteil Verwirkung der Betriebskostennachforderung
Schlagworte
Verwirkung der Betriebskostennachforderung
Leitsatz
Der Vermieter verwirkt seinen Anspruch aus der Betriebskostenabrechnung, wenn er erst ein Jahr nach vorheriger Rücknahme der entsprechenden Klage den Anspruch erneut geltend macht.
(Leitsatz der Redaktion)
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