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Urteil Verwirkung des Anspruchs auf erhöhte Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Verwirkung des Anspruchs auf erhöhte Nutzungsentschädigung
Leitsatz
Zur Verwirkung des Anspruchs auf erhöhte Nutzungsentschädigung (§ 546a Abs. 1, 2. Alt. BGB), wenn diese mehr als drei Jahre nach der Kündigungserklärung und in Höhe von 260 % der vertraglich vereinbarten Miete geltend gemacht wird, die zuvor während des Räumungsprozesses laufend weitergezahlt worden ist.
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