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Urteil Verwertungskündigung
Schlagworte
Verwertungskündigung; wirtschaftliche Verwertung; Kündigungsgrund; Kündigung der vermieteten Eigentumswohnung
Leitsatz
Hat ein Erwerber eine vermietete Eigentumswohnung in der Hoffnung erworben, durch eine spätere, zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht absehbare Wertsteigerung einen wirtschaftlichen Vorteil zu er-zielen, und haben sich diese Gewinnerwartungen nicht realisiert, trägt er allein die Risiken seines Geschäftes, denn § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB bietet dem Eigentümer keinen Schutz vor enttäuschten Gewinn-erwartungen.
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