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Urteil Verweigerung von Folgeleistungen der beruflichen Rehabilitierung wegen Ausschließungsgründen
Schlagworte
Verweigerung von Folgeleistungen der beruflichen Rehabilitierung wegen Ausschließungsgründen
Leitsatz
Die Frage, ob die Ausnutzung einer (psychischen) Notlage durch Mitarbeiter des MfS den Betroffenen derart unter Druck gesetzt hat, dass die Freiwilligkeit seiner Spitzeltätigkeit für und konspirativen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) zu verneinen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer generalisierenden Aussage.
(Leitsatz der Redaktion)
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