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Urteil Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, politische Verfolgung, Zersetzungsmaßnahmen, Beweiserleichterung, Allgemeinschicksal, unmittelbare Betroffenheit


Schlagworte

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, politische Verfolgung, Zersetzungsmaßnahmen, Beweiserleichterung, Allgemeinschicksal, unmittelbare Betroffenheit

Leitsätze

1. Die Aussagen in einer eidesstattlichen Versicherung geben dann keinen Anlass zu weiteren Ermittlungshandlungen, wenn das Gericht die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen als unglaubhaft betrachtet.

2. Es spricht alles dafür, dass Zersetzungsmaßnahmen durch das Ministerium für Staatssicherheit nicht zu einem Allgemeinschicksal in der DDR gerechnet werden dürfen, sondern, sobald sie sich gegen eine einzelne Person konkretisieren, als individuelle Verfolgung zu betrachten sind.

3. Rechtsstaatswidrige operative Maßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit können von Familienangehörigen der Zielperson, sofern diese noch lebt, nur dann zum Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Rehabilitierungsverfahrens gemacht werden, wenn sie durch die Maßnahme selbst unmittelbar in ihren Rechten betroffen sind.

(Leitsätze der Redaktion)

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