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Urteil Verwalterpflichten hinsichtlich des Zustandes des Gemeinschaftseigentums, Pflicht zur umfassenden Unterrichtung der Eigentümer bei Sanierungsbedarf einer Wohnanlage


Schlagworte

Verwalterpflichten hinsichtlich des Zustandes des Gemeinschaftseigentums, Pflicht zur umfassenden Unterrichtung der Eigentümer bei Sanierungsbedarf einer Wohnanlage

Leitsätze

1. Das rechtliche Gehör einer Partei wird verletzt, wenn das Gericht die Vernehmung eines Zeugen ablehnt, der per eMail mitgeteilt hat, sich nicht erinnern zu können.

2. Mit dem Hinweis, er habe keinen Wissensvorsprung gegenüber den Wohnungseigentümern gehabt und sei deswegen nicht zum Tätigwerden verpflichtet gewesen, kann der WEG-Verwalter einer Schadensersatzhaftung nicht entgehen.

(Leitsätze der Redaktion)

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